Ob im Rettungswesen, im Sport, in der Flüchtlingshilfe oder beim Umweltschutz – ohne Ehrenamt geht es nicht. Dieses Engagement wird mit der 2007 eingeführten Ehrenamtskarte gewürdigt. Ihre Besitzer erhalten Ermäßigungen – z.B. im Einzelhandel, in Museen und Schwimmbädern. Landesweit sind derzeit rund 12.000 Ehrenamtskarten aktiv, im Kreis Stade knapp 400. Diese Zahl dürfte sich fortan erhöhen: Insbesondere Feuerwehrleuten sowie Einsatzkräften des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste wird der Zugang zur Ehrenamtskarte erleichtert.
Konkret bedeutet das: Ab sofort können aktive Mitglieder der Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden. „Das ist eine schöne Würdigung dieses herausragenden Engagements für das Gemeinwohl“, sagt Landrat Kai Seefried und ruft dazu auf, die Ehrenamtskarte zu nutzen.
Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit zwei Jahren bestehen muss. Damit erfolgt eine Anpassung an die Veränderungen im Ehrenamt: Es wird punktueller und situationsbezogener, weil viele Menschen sich nicht mehr an langfristige Strukturen binden möchten.
Die Ehrenamtskarte kann über die Internetseite www.freiwilligenserver.de digital beantragt werden. Aber auch die analoge (postalische) Antragstellung bleibt möglich. Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte und das Antragsformular gibt es auf der Internetseite des Landkreises Stade, Fragen können per E-Mail an die Adresse ehrenamtskarte@landkreis-stade.de eingesandt werden.
Stetig wächst zudem das Netz an Kooperationspartnern, die Vergünstigungen anbieten. Ob ein ermäßigter Eintritt oder ein Gratis-Getränk – interessierte Betriebe und Einrichtungen können jederzeit hinzustoßen. Unternehmensvertreter können sich ebenfalls per E-Mail an die Adresse ehrenamtskarte@landkreis-stade.de melden. Die Teilnahme stellt einen Einsatz für das Gemeinwohl dar und unterstreicht persönliche Anerkennung für das Ehrenamt. Davon profitieren nicht nur die Besitzer der Karte, sondern auch die Kooperationspartner: Ihr Angebot gilt niedersachsenweit, sie werben damit weit über die Landkreisgrenzen hinaus. Landrat Seefried appelliert deshalb an Unternehmen und Einrichtungen, sich mit eigenen Angeboten am Projekt Ehrenamtskarte zu beteiligen und damit das Engagement der ehrenamtlich Tätigen für die Gesellschaft zu würdigen.
Allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte:
Was ist die Ehrenamtskarte?
Die niedersächsische Ehrenamtskarte wurde im Jahr 2007 eingeführt, seit 2010 gilt sie länderübergreifend für Niedersachsen und Bremen. Derzeit beteiligen sich mehr als 70 Kommunen an der Ehrenamtskarte. Aktuell gibt es rund 12.000 Karteninhaberinnen und Karteninhaber.
Mit der Ehrenamtskarte können Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern in Anspruch genommen werden.
Welche Vergünstigungen gibt es?
Von der Ehrenamtskarte profitieren die Engagierten in ganz Niedersachsen und Bremen von aktuell rund 2.500 Vergünstigungen, denn sie ist landesweit gültig. Sie finden die Vergünstigungen in der Datenbank im Freiwilligenserver.
Vor Ort sind Anbieter, die Vergünstigungen gewähren, oft an einem Aufkleber im Eingangsbereich oder an den Kassen erkennbar.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte?
- Ausübung einer freiwilligen, gemeinwohlorientierten Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr.
- Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht das freiwillige Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und die Engagierten wollen ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
- Das Engagement wird in Niedersachsen ausgeübt oder die engagierte Person wohnt hier und ist außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
Wie lange ist die Karte gültig?
Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt drei Jahre. Selbstverständlich kann diese bei fortbestehenden Voraussetzungen verlängert werden.
Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?
Die Ehrenamtskarte wird von den teilnehmenden Kommunen verliehen und ausgegeben. Die Engagierten erhalten eine personenbezogene Karte, die nicht übertragbar ist. Der Antrag muss schriftlich bzw. digital gestellt werden.

